BFH: Abzug von Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit als Werbungskosten

Der BFH entschied, dass Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit als Werbungskosten bei ihren Versorgungsbezügen zu berücksichtigen sind (Az. VI R 17/21).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Bundesregierung legt Daten-Governance-Gesetz vor

Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Daten-Governance-Gesetz (BT-Drs. 21/3544) vorgelegt. Der Gesetzentwurf dient der Durchführung der EU-Verordnung 2022/868 über europäische Daten-Governance. Diese schaffe einheitliche