Ein Parkhaus ist in der Erbschaftsteuer nicht begünstigt. Dies entschied der BFH (Az. II R 27/21).
Streit um Blumenkästen am Balkon
Eine WEG kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind. So entschied das AG München (Az. 1293 C 12154/24 WEG).