Die Bundesregierung hat lt. Bitkom am 21.03.2024 mitgeteilt, dass beim vierten Bürokratieentlastungsgesetz kurzfristig nachgebessert wird und u. a. die Bedingungen des Arbeitsvertrages nicht mehr auf Papier an Beschäftigte ausgehändigt werden müssen, sondern einfach digital übermittelt werden können.
Drohnenflug über Dachgeschosswohnung: Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen
Das AG München hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eines Eigentümers einer Dachgeschosswohnung zurückgewiesen, weil der angekündigte Drohnenflug zur Dachvermessung für eine energetische