Die Bundesregierung hat am 18.12.2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnraummietrechts beschlossen. Der vom BMJ vorgelegte Entwurf sieht insbesondere vor, Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zur Wohnraummiete umzusetzen, die sich mit dem Mieterschutz befassen.
Kein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Supermarktes
Das AG München wies die Klage der betroffenen Anwohnerin gegen das ihr gegenüber ausgesprochene Hausverbot eines Münchner Supermarkts ab (Az. 142 C 18533/24).