Das Bundesinnenministerium plant, die Datenschutzaufsicht zu vereinheitlichen und das Bundesdatenschutzgesetz zu überarbeiten. Aus Sicht der BRAK sollte die Datenschutzaufsicht über die Anwaltschaft bei einer selbstverwalteten anwaltlichen Stelle liegen. Zudem warnt sie davor, das Zurückbehaltungsrecht für anwaltliche Handakten durch datenschutzrechtliche Ansprüche auszuhebeln.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür