Das Bundesinnenministerium plant, die Datenschutzaufsicht zu vereinheitlichen und das Bundesdatenschutzgesetz zu überarbeiten. Aus Sicht der BRAK sollte die Datenschutzaufsicht über die Anwaltschaft bei einer selbstverwalteten anwaltlichen Stelle liegen. Zudem warnt sie davor, das Zurückbehaltungsrecht für anwaltliche Handakten durch datenschutzrechtliche Ansprüche auszuhebeln.
Wirksamkeit einer Zuwendung von Todes wegen an einen den Erblasser behandelnden Arzt trotz berufsständischen Zuwendungsverbotes
Der BGH hat entschieden, dass eine Zuwendung von Todes wegen zugunsten des Hausarztes des Erblassers nicht deshalb unwirksam ist, weil sie gegen ein den Hausarzt