Die Apothekerkammer Berlin hat ein berufsgerichtliches Verfahren gegen einen selbstständigen Apotheker eingeleitet. Dieser hat wiederholt die Abgabe der „Pille danach“ verweigert und sich in seiner Apotheke erst gar nicht mit diesen Arzneimitteln bevorratet. Das Berufsobergericht für Heilberufe Berlin-Brandenburg entschied, dass ein selbstständiger Apotheker mit seiner Apotheke dem gesetzlichen Versorgungsauftrag mit Arzneimitteln genügen müsse (Az. OVG 90 H 1/20).
Umsatzsteuersenkung für Gastronomie zum 1. Januar 2026
Die Bundesregierung hält an der im Koalitionsvertrag verabredeten Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 auf sieben Prozent fest (BT-Drs.