Einer schwangeren Arbeitnehmerin muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um ihre Kündigung vor Gericht anfechten zu können. Eine Frist von zwei Wochen für den Antrag auf Zulassung einer verspäteten Klage scheint zu kurz zu sein. So der EuGH (Rs. C-284/23).
WPK aktualisiert Übersicht der Listen der Länder mit hohem Geldwäscherisiko
Die WPK hat am 05.08.2025 ihre Übersichten der Länder mit hohem Geldwäscherisiko aktualisiert.