Einer schwangeren Frau steht kein höheres Elterngeld zu, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht wieder aufnehmen konnte. Vielmehr kommt die Gewährung eines höheren Elterngelds nur in Betracht, wenn Ursache des geringeren Erwerbseinkommens eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung war. So das BSG (Az. B 10 EG 1/22 R).
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Oktober 2025
Die aktuellen Konjunkturindikatoren zeigen lt. BMWE noch keine wirtschaftliche Erholung im dritten Quartal. Vor allem die ungünstigeren außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dämpfen die deutschen Ausfuhren, insbesondere in