Keine Suchpflicht des Dienstherrn, wenn der Beamte eine (amts-)ärztliche Untersuchung verweigert

Wird aus der Verweigerung einer – rechtmäßig angeordneten – ärztlichen Begutachtung auf die Dienstunfähigkeit eines Beamten geschlossen, entfällt die Pflicht zur Suche nach einer anderweitigen Verwendung. So entschied das BVerwG (Az. 2 C 17.23).

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