Das LG Frankenthal hat sich zu den Voraussetzungen der Tierhalterhaftung geäußert und die Klage eines Mannes gegen eine Hundehalterin abgewiesen (Az. 7 O 4/23).
Vorsteuerabzug bei Konkurrenz der umsatzsteuerlichen Befreiungsvorschriften nach § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG und § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG
Das FG Niedersachsen hatte sich bei seiner Entscheidung – soweit ersichtlich erstmals – mit der umstrittenen Rechtsfrage des Verhältnisses der Umsatzsteuerbefreiungsvorschriften nach § 4 Nr.