Der Bundestag hat am 22.03.2024 den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (BT-Drucks. 20/9469, 20/9875) erstmals beraten und im Anschluss an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Risikoaufklärung bei Permanent Make Up
Das AG München stellte klar, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei einer Kosmetik-Behandlung (hier: ein permanentes Lippen Make Up) bereits vor Vertragsabschluss erfolgen muss