Seit der Bundesrat das Wachstumschancengesetz in den Vermittlungsausschuss gegeben hat, herrscht in der Steuerberatungspraxis große Unsicherheit mit Blick auf die Grunderwerbsteuer ab 01.01.2024. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags rettet nun die dringende Regelung für die grunderwerbsteuerlichen Begünstigungen nach Inkrafttreten des MoPeG. Der DStV setzte sich seit langem und bis zum Schluss für die Umsetzung dieser für den Berufsstand so bedeutenden Regelungen ein und begrüßt sie ausdrücklich. Das Kreditzweitmarktförderungsgesetz soll Mitte Dezember vom Bundesrat beschlossen werden.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür