Der BayVGH hat die Beschwerde der Betreiberin des Herzkasperl-Festzelts zurückgewiesen und entschieden, dass die Auswahlentscheidung der Landeshauptstadt München zugunsten einer Mitbewerberin rechtmäßig ist (Az. 4 CE 24.1023).
Streit um Blumenkästen am Balkon
Eine WEG kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind. So entschied das AG München (Az. 1293 C 12154/24 WEG).