Rückforderung überzahlter Miete, wenn der Mieter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht – Anspruchsübergang auf den Sozialleistungsträger

Der BGH hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein auf Rückerstattung überzahlter Miete gerichteter Anspruch des Wohnraummieters, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts – hier Arbeitslosengeld II (nunmehr: Bürgergeld) – als Bedarf für seine Unterkunft bezieht, auf den Sozialleistungsträger übergeht (Az. VIII ZR 150/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Regeln für E-Scooter verschärft

Mehr Schutz und Sicherheit im Straßenverkehr: Dafür hat die Bundesregierung die Regelungen für E-Scooter angepasst. Künftig müssen E-Scooter beispielsweise verpflichtend mit Blinkern ausgerüstet werden.

Justiz digitalisieren, Verfahren vereinfachen

Die Verwaltungsabläufe bei Zwangsvollstreckungen sollen verschlankt und dadurch die Digitalisierung und Modernisierung der Justiz weiter vorangetrieben werden. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 19.03.2026 im Deutschen