Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene sollen in Zukunft spürbar transparenter und für Bürger leichter nachvollziehbar werden. Das Bundeskabinett hat dazu am 06.03.2024 eine Änderung der GGO der Bundesregierung beschlossen. Mit der Änderung verpflichtet sich die Bundesregierung zu zwei wesentlichen Neuerungen: Zum einen wird der exekutive Fußabdruck eingeführt und künftig besteht bei allen Gesetzgebungsverfahren „Synopsenpflicht“.
EU-Mercosur-Abkommen – Meilenstein für die Lieferkettendiversifizierung in Südamerika
Seit den 1990er-Jahren hat die EU mit dem Mercosur-Staatenbund über umfangreiche Handelserleichterungen verhandelt. Jetzt endlich soll das Abkommen ratifiziert werden, das deutschen Unternehmen einen erheblich