Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene sollen in Zukunft spürbar transparenter und für Bürger leichter nachvollziehbar werden. Das Bundeskabinett hat dazu am 06.03.2024 eine Änderung der GGO der Bundesregierung beschlossen. Mit der Änderung verpflichtet sich die Bundesregierung zu zwei wesentlichen Neuerungen: Zum einen wird der exekutive Fußabdruck eingeführt und künftig besteht bei allen Gesetzgebungsverfahren „Synopsenpflicht“.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür