Übergangsfristen für gesetzliche Mitteilungspflichten gegenüber dem Transparenzregister laufen ab!

Das BMF hat u. a. die WPK gebeten, ihre Mitglieder auf die Notwendigkeit der Eintragungen von Rechtseinheiten im Transparenzregister hinzuweisen. Sofern Eintragungen noch nicht erfolgt sind, sollten diese vordringlich nachgeholt werden.

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