Die im BMF-Schreiben vom 4. April 2023 enthaltene Nichtbeanstandungsregelung wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert (Az. III C 2 – S-7221 / 19 / 10002 :004).
Richtlinie über angemessene Mindestlöhne: EuGH-Urteil bestätigt die Gültigkeit weitgehend
Die EU-Kommission begrüßt das Urteil des EuGH, in dem weitgehend bestätigt wird, dass die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne auf einer soliden rechtlichen Grundlage steht.