Am 24.06.2024 hat die EU-Kommission Apple ihre vorläufige Einschätzung mitgeteilt, dass die Regeln des App Store gegen den Digital Markets Act (DMA) verstoßen, da sie App-Entwickler daran hindern, Verbraucher ungehindert auf alternative Kanäle für Angebote und Inhalte zu lenken.
Urheberrechtliche Unzulässigkeit von Luftbildaufnahmen mittels einer Drohne
Der BGH entschied, dass unter Zuhilfenahme einer Drohne gefertigte Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken nicht der Panoramafreiheit unterfallen (Az. I ZR 67/23).