Die Unternehmen in den meisten Einzelhandelssparten bewerten lt. ifo Institut ihre Geschäftslage schlechter. Verbesserungen gibt es hingegen bei den Lieferschwierigkeiten.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür