Keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen

Das BMF hat sich mit den Folgen aus dem BFH-Urteil I R 42/19 vom 17.05.2023 befasst (Az. IV C 2 – S-2204 / 24 / 10001 :001).

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