Für Abrechnungsstreitigkeiten der Betreiber von Testzentren, die vom öffentlichen Gesundheitsdienst mit der Durchführung von Testungen auf das Coronavirus beauftragt wurden, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. So entschied das BSG (Az. B 6 SF 1/23 R).
Bericht über die Sitzung am 28. November 2025
Die WPK informiert über die Sitzung vom 28.11.2025.