Urteile zu Corona-Hilfen: Begründung liegt nun vor

Das VG Freiburg hat in mehreren Verfahren mit Urteilen vom 10.07.2024 über die Klagen gegen die Rückforderung von Corona-Hilfen durch Bescheide der Landeskreditbank Baden-Württemberg in Höhe von jeweils zwischen ca. 6.000 und 30.000 Euro entschieden (Az. 14 K 3710/23 u. a.).

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